AGB.

AGB.

 


LIEBE GÄSTE,


bevor Sie unser FerienWohnung / Boardinghaus mieten, sollten Sie sich diese Zeilen bzw. AGB’s aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Aufenthalt bei uns verbringen werden, dennoch ist es unumgänglich, dass auch das Mieten einer Ferienwohnung mittels eines Vertrages bestätigt wird.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN


Die WohnLounge – Boardinghaus / Ferienwohnung

Am Petersberg 40

21407 Deutsch Evern


DER MIETVERTRAG


Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für die Ferienwohnung / Boardinghaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und mir, als privaten Vermieter zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Ferienwohnung zu Wohnzwecken. Es befindet sich

Am Petersberg 40 in21407 Deutsch Evern

 

1. Abschluss des Vertrages


1.1  Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter durch den Buchungsvertrag bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt in schriftlicher Form auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert.

 

1.1.1 Reservierung/Buchung:

Die Reservierung durch den Mieter erfolgt durch das Absenden des Reservierungsformulars (Internet) oder telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg. Nach Erhalt der Reservierungsanfrage beim Vermieter können für diesen gewählten Zeitraum keine anderen Reservierungen angenommen werden.

Die Reservierung wird von Vermieter umgehend bearbeitet. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, eine Reservierungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Prüfung wird innerhalb von 24 Stunden eine Reservierungsbestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege an den Mieter versandt. Erst jetzt ist die Reservierung für beide Seiten (Mieter und Vermieter) verbindlich und es wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Buchungspreises fällig. Der genaue Betrag der zu leistenden Anzahlung wird in der Reservierungsbestätigung dargestellt.

Mit dem Eingang des Betrages (Anzahlung) auf unser Konto wird die Buchung verbindlich und der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto eingehen, verfällt Ihre Reservierung und der gewählte Zeitraum steht wieder zur Verfügung.

 

2. Bezahlung


2.1 Die Mietvorauszahlung beträgt 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig und muss innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reservierungsbestätigung beim Vermieter eingehen.

Die Restzahlung erfolgt bis 8 Wochen vor Mietbeginn. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt. 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.


2.2 Nebenkosten sind vor Ort in bar zu bezahlen.


2.3 Mietpreise sind in Euro angegeben.


2.4  Bei Buchung wird eine Kaution von EUR 200,- mit ausgewiesen. Diese ist bei Anreise gemäß Mietvertrag in bar zu hinterlegen. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurückgezahlt.


2.5 Vor Ort gebuchte Zusatzleistungen sind in bar zu entrichten.

 

3. Die gemietete Ferienwohnung


3.1 Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Herrn Klaus Heinrich. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.


3.2 Die Ferienwohnung / Boardinghaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.


3.3. Die Anreise erfolgt nach vorheriger zeitlicher Abstimmung ab 15:00 Uhr und die Abreise bis 11:00 Uhr. Ausnahmen sind nur nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung durch den Vermieter möglich.


3.4 Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.


3.5 Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar und Garten besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen. Das Geschirr muss gespült sein. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters vor Ort. Die Gebühr steht im Mietvertrag. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kosten für die Endreinigung ggf. aufwandsabhängig zu erhöhen, wenn nach der Abreise der/des Mieter(s) über das normale Maß Reinigungs- und Aufräumarbeiten anfallen. Die Endreinigungsgrundkosten sind bei der Abreise in bar zu zahlen. Evtl. entstehende Kosten durch Mehraufwand werden von der Kaution einbehalten.


3.6 D Aufenthalt von Haustieren ist nicht gestattet.


3.7 Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Handschriftliche Änderungen des Mieters im Mietvertrag sind nicht bindend es gilt nur der gedruckte Text.


3.8 Bettzeug, Handtücher, Badehandtücher und Toilettenpapier wird vom Vermieter in entsprechender Menge und gem. Anzahl der Gäste für den gebuchten Zeitraum gestellt.


3.9 Vor Ort gebuchte Zusatzoptionen und Nebenkosten sind bei Abreise in bar zu zahlen.


3.10 Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.


3.11 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.


3.12 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in die Feriewohnung eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.


3.13 Schäden durch unsachgemäße Bedienung von Anlagen und des Inventars gehen zu Lasten des Mieters.


3.14 Es gilt weiterhin die im Haus ausliegende Hausordnung, welche u.a. besondere Hinweise und Anweisungen zur Benutzung der Geräte und Anlagen des Hauses beinhaltet.


3.15 Dem Vermieter und dem Servicepersonal ist der Zugang und das Betreten des Hauses und des Grundstücks für Pflege-, Wartungs- und Servicearbeiten jederzeit zu gewähren.

 

4. Änderungen der Leistungen

Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft Angegebenen gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.

 

5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 2.1)


Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird unbedingt die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach

§ 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:

a) bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises

b) bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.

Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


6.1 Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

6.2 Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr u.- Mietkosten zu Lasten des Mieters.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter


7.1 Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.


7.2 Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggf. Kündigungsoption zusenden. Nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.


7.3 Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

 

8. Schlussbedingungen


8.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.


8.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Siehe auch Ziffer 3.12. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.


8.3 Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn der gesamte Mietpreis (ohne Nebenkosten) auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.


8.4 Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.


8.5 Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gepflegt, ist jedoch ohne Gewähr.


8.6 Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.

 

Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!

Stand: 01.08.2016

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!